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  • mgoerz77

Änderungen für Autofahrer ab dem 28.4.


Seit dem 28. April 2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Wer gegen die Regelungen der Straßenverkehrsordnung verstößt, hat mit drastischeren Strafen als bislang zu rechnen. Darüber hinaus werden Geschwindigkeitsüberschreitungen stärker geahndet, ein Fahrverbot fällt innerorts bei einer Überschreitung von 21 km/h oder außerorts bei 28 km/h an. Auch wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem einmonatigen Fahrverbot sowie mit einem Bußgeld von 200 Euro und mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Ab einem Stand von acht Punkten ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren, damit die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. In der Praxis Görz, MPU-Beratung in Düsseldorf, bereite ich Sie sicher auf Ihre MPU vor, sodass Sie Ihren Führerschein schnellstmöglich zurückerhalten. Die MPU Beratung Görz ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Ratingen und Krefeld aus erreichbar.

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