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MPU nach einer Alkoholfahrt

Autofahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr im Straßenverkehr auffallen, müssen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren. Außerdem erhalten sie eine Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg. Grund dafür ist die Tatsache, dass Fahren unter Alkoholeinfluss gravierende Folgen haben kann: 2001 endeten 43 Prozent aller Alkoholfahrten mit einem Unfall. Hinzu kommt, dass Unfälle unter Alkoholeinfluss im Vergleich zu anderen Unfallursachen oft besonders schwerwiegende Folgen (wie zum Beispiel Todesopfer) haben, beispielsweise wurden in Deutschland im Jahr 2014 260 Menschen getötet.



Alkoholkonsum macht sich unter anderem durch Hemmungslosigkeit, mangelnde Koordination, verminderte Konzentrationsfähigkeit, verzögerte Reaktionszeiten sowie durch Einschränkung der Sehleistung bemerkbar. Die Geschwindigkeit sowie die Abstände zu voraus fahrenden Fahrzeugen werden unter Alkoholeinfluss falsch eingeschätzt. Generell steigt mit dem Grad der Alkoholisierung das Risiko zu verunfallen.


In einigen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg oder Bayern kann die Behörde bereits ab einer Alkoholfahrt mit 1,1 Promille eine MPU verlangen. In NRW liegt die Promillegrenze, ab der sich Fahrer einer MPU stellen müssen, bei 1,6. In meiner verkehrspsychologischen Praxis in Düsseldorf Heerdt bereite ich Sie auf Ihre MPU vor, sodass sie diese erfolgreich bestehen. Im Rahmen der Vorbereitung beschäftigen wir uns unter anderem mit Ihrem Umgang mit Alkohol in der Vergangenheit sowie mit den Gefahren, die Fahren unter Alkoholeinfluss birgt.



Quellen:

Statistisches Bundesamt 2002

Glitsch, 2003

Knafl, 2008

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