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Wiedererteilung rechtzeitig beantragen


Wurde Ihnen der Führerschein wegen Alkohol, Drogen oder aufgrund von zu vielen Punkten entzogen? In diesem Fall erwartet Sie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Nach Ablauf der Sperrfrist beziehungsweise drei Monate vor Ablauf kann der Führerschein bei der Behörde neu beantragt werden. Ist eine Drogen- oder Alkoholabstinenz zum Bestehen der MPU notwendig, besprechen Sie mit Ihrem Verkehrspsychologen am besten, wann die Führerschein-Wiedererteilung sinnvollerweise beantragt werden sollte. Fallen Sie in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug nicht mehr im Straßenverkehr auf, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist. Somit kann die Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU stattfinden. Wer allerdings nicht so lange warten möchte, bereitet sich für eine erfolgreiche MPU besser gründlich vor. Dies ist in der verkehrspsychologischen Praxis „MPU-Beratung Görz“ möglich. Sie erreichen die Praxis bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Neuss, Meerbusch, Krefeld und Düsseldorf aus.

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