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  • mgoerz77

Sperrfrist und Antrag

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, ist für die Wiedererteilung ein Antrag bei der Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz notwendig. Ursachen des Führerscheinentzugs sind beispielsweise Alkohol- und/oder Drogenfahrten oder ein Punktestand von acht und mehr Punkte in Flensburg. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis legt ein Gericht die Sperrfrist fest, erst im Anschluss kann die Neuerteilung erfolgen. Die Sperrfrist gibt an, ab wann die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis frühestens erteilen darf. Allerdings hat das Strafgericht nicht darüber entschieden, ob Sie die Fahrerlaubnis nach Ablauf tatsächlich wiedererhalten. Stattdessen obliegt es der Behörde, Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Bestehen aufgrund der vergangenen Delikte Zweifel an der Eignung, kann eine MPU zur Ausräumung dieser Zweifel angeordnet werden. Ihre Vorbereitung auf die MPU können Sie in der verkehrspsychologischen Praxis Görz in Düsseldorf Heerdt absolvieren. Sie erreichen die Praxis bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle Prinzenallee) von Düsseldorf, Meerbusch, Neuss, Kaarst oder Krefeld aus.


Quelle: BAST; Bußgeldkatalog 2019



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