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MPU ab 1,1 Promille

mgoerz77

Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine MPU nun bereits ab 1,1 Promille möglich, anstatt ab 1,6 Promille, wie es bislang der Fall war. Die MPU darf auch verlangt werden, wenn keine Ausfallerscheinungen durch den Alkoholkonsum festzustellen sind. Dies deutet allerdings auch darauf hin, dass der Trunkenheitsfahrer regelmäßig viel trinkt und dadurch ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist. Wer eine MPU absolvieren muss, sollte darauf gut vorbereitet sein. Egal ob wegen Alkohol, Drogen oder zu vieler Punkte, bei der MPU Beratung Görz werden SIe sicher und präzise auf die bevorstehende medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereitet. Die Praxis Görz ist ideal mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Meerbusch, Krefeld, Neuss, Kaarst, Ratingen, Korschenbroich oder Düsseldorf aus erreichbar.

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