- mgoerz77
Konsum harter Drogen führt ohne KFZ-Nutzung zum Führerscheinverlust

Dass man nach dem Konsum von (harten) Drogen kein Kraftfahrzeug führen sollte, ist den meisten Menschen klar. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße (Az.: 1 S 198/17) sorgte aktuell für Aufsehen: Ein Mann hatte auf einem Festival Ecstasy konsumiert, ohne sich anschließend ans Steuer zu setzen. Er geriet am Bahnhof in eine Polizeikontrolle, woraufhin der Drogenkonsum festgestellt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann mit sofortiger Wirkung seine Fahrerlaubnis – dagegen legte er in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße Einspruch ein, allerdings erfolglos (Az.: 1 S 198/17). Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die möglichen Wirkungen und Nachhalleffekte harter Drogen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge in ihrer zeitlichen Dimension nicht zuverlässig einzuordnen seien. Demnach spiele es keine Rolle, ob der Konsument am Straßenverkehr teilgenommen habe oder nicht.
Der Mann muss nun ein Drogenscreening über einen Zeitraum von einem Jahr absolvieren, sodass er im Anschluss die Chance hat, seine MPU zu bestehen.
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Literatur:
Führerschein auch ohne Autofahrt futsch. In: Rheinische Post (23. 03. 2019), E 27.