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  • mgoerz77

An Neujahr Restalkohol beachten!


Dass man sich nicht unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzen sollte, das wissen die meisten Autofahrer – schließlich geht Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sowie der eigenen Person einher. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille bis 1,09 Promille angehalten wird, muss mit zwei Punkten, einer Geldstrafe sowie einem Fahrverbot rechnen. Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille („absolute Fahruntüchtigkeit“) stellt eine Straftat dar und hat 3 Punkte, eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie ein Fahrverbot (Sperrfrist variabel) zur Folge. Ab einem Promillewert von 1,6 wird zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zusätzlich eine MPU verlangt. Wer Silvester Alkohol trinkt, sollte sein Auto besser stehen lassen. Da der Körper je nach Promillewert einige Stunden braucht, um den Alkohol abzubauen, sollte man auch an Neujahr unbedingt an möglichen Restalkohol denken und sich gegebenenfalls besser nicht ans Steuer setzen.

Sollte es doch zu einer Alkoholfahrt mit einem Promillewert ab 1,6 gekommen sein, können Sie sich bei der MPU Beratung Görz in Düsseldorf gezielt auf Ihre anstehende medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereiten. Die Praxis ist von Meerbusch, Krefeld, Neuss, Ratingen und Düsseldorf aus schnell und bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Die MPU Beratung Görz wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr!

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