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  • mgoerz77

MPU wegen Drogen - was ist gefordert?


Der Gesetzgeber verordnet Personen, die mit Betäubungsmitteln im Straßenverkehr auffallen, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Auch wenn es Hinweise auf den Konsum von Drogen gibt, fällt für Betroffene eine MPU an. Die Behörde geht in diesen Fällen davon aus, dass Konsumenten den Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht ausreichend trennen und sie daher eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen.


Im Rahmen der MPU ermittelt ein Psychologe, der als Gutachter in einer Begutachtungsstelle fungiert, wann welche Drogen konsumiert wurden, ob gleichzeitig Alkohol getrunken wurde und wie häufig der Konsum stattfand. Außerdem werden die Ursachen für den Drogenkonsum sowie die Beziehung zu Drogen (Drogenabhängigkeit, fortgeschrittene Drogenproblematik, Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Problematik oder ein gelegentlicher Cannabiskonsum) mit dem Psychologen besprochen.


Um eine MPU rund um das Thema Drogen zu bestehen, sind Abstinenzbelege gefordert, zum Teil auch über eine Alkoholabstinenz. Je nach Droge und Konsumlebenslauf ist es ratsam, die Screenings über einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu einem Jahr durchzuführen. Die Nachweise sind durch Urin- oder Haarproben möglich. In der verkehrspsychologischen Praxis „MPU Beratung Görz“ in Düsseldorf Heerdt erhalten Sie Klarheit darüber, welche Dauer der Abstinenz in Ihrem individuellen Fall vom Gutachter gefordert wird. Auch inhaltlich werden Sie optimal auf Ihre MPU vorbereitet.




Quelle: www.bast.de

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