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  • mgoerz77

Kiffer am Steuer: Fahrerlaubnis wird nicht sofort entzogen

In einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig heißt es, dass „allein der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung von Konsum und Fahren in der Regel nicht die Annahme rechtfertigt, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat“. Ein Gutachten, das aus einer MPU resultiert, soll zukünftig darüber entscheiden, ob Konsumenten ihre Fahrtauglichkeit richtig bewerten. Allerdings bleibt das Bundesverwaltungsgericht bei dem festgelegten Grenzwert von einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16).

Aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde bestehen bereits nach einem einmaligen Verstoß Zweifel an der Fahreignung, denen die Behörde auch in Zukunft nachgeht. Ein positives Gutachten aus einer MPU könnte für Kiffer notwendig werden, damit sie Inhaber der Fahrerlaubnis bleiben. In der verkehrspsychologischen Praxis „MPU Beratung Görz“ in Düsseldorf bereite ich Sie in Einzelsitzungen auf Ihre medizinisch-psychologische Untersuchung vor.



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